Neuer Gesetzentwurf bzgl. Schwellenwert zur Bestellpflicht des DSB

08. Juli 2019

Ende letzter Woche hat der Bundestag einem Gesetzentwurf zugestimmt, der dem Schwellenwert für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Mitarbeiter erhöht hat. Gemäß § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG müssen dann „in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sein.

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