Ihr Datenschutzbeauftragter Frank Haug
der F.H.S. Data-Forensic GmbH & Co. KG in Niederbayern
Personenbezogene Daten in Unternehmen müssen geschützt werden. Es herrscht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – sowohl bei Ihren Kunden als auch bei Ihren Mitarbeitern. Diese Daten zu schützen gehört zum Geschäftsleben und ist überdies auch gesetzlich Pflicht: Jedes Unternehmen muss sich an die Datenschutzgesetze halten.
Am 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz (neu) in Kraft und löste nach einer 2-jährigen Karenzzeit das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Neben den erweiterten Dokumentationspflichten wurden auch die Bußgelder enorm verschärft, um Verstöße gegen den Datenschutz nun auch abschreckend ahnden zu können.
Besonders wichtig zu wissen ist u.a. die Meldepflicht binnen 72 Stunden bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde ab Bekanntwerden einer Datenpanne. Hier kommt es natürlich auf die Brisanz des Verstoßes an. Dies einschätzen zu können, bedarf es eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten.
Viele Unternehmen stehen nach wie vor vor der gewaltigen Herausforderung, ihr Datenschutzniveau an die Gesetzesnovelle anzupassen. Etliche haben dies bis dato ignoriert und stehen in Kürze einem enormen Haftungsrisiko ausgesetzt, sofern sie nicht tätig werden: Verfahren müssten neu dokumentiert werden, technisch organisatorische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Datenschutzes müssen getroffen und ebenso dokumentiert werden. Verträge mit Auftragsverarbeitern sowie Einwilligungserklärungen in den Datenschutz mit Kunden und Vertragspartnern sind anzupassen und ggfs. neu einzuholen. Ohne ein vernünftiges Datenschutzmanagementsystem sind diese Hürden kaum zu meistern.
Nicht zu guter Letzt ist jeder Unternehmer angehalten, die eigenen Webpräsenzen incl. Social Media zu überprüfen, da ansonsten die akute Gefahr besteht, in Kürze aufgrund z.B. von fehlenden Pflichtangaben in der Datenschutzerklärung, im Impressum oder auch wegen eines fehlenden SSL-Zertifikates im Kontaktformular abgemahnt zu werden.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte begleitet Unternehmen beim Auf– und Ausbau der Datenschutzorganisation im Unternehmen. Er ist in erster Linie in beratender Funktion tätig, wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Er führt im Auftrag des Unternehmens die Dokumentationen der Verzeichnisse über Verarbeitungstätigkeiten sowie der technisch organisatorischen Maßnahmen durch und berichtet der Unternehmensleitung direkt.
Ebenso zählen Risikofolgeabschätzungen sowie Mitarbeiterunterweisungen in den Datenschutz zu seinen Aufgaben.
Ab wann ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden muss
Ein Datenschutzbeauftragter muss u.a. bestellt werden, sobald 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Sobald es sich um besonders sensible Daten handelt, welche die z.B. die Freiheit oder den persönlichen Ruf eines Betroffenen schädigen können, oder auch Daten über Aussagen zur Gesundheit, Zugehörigkeit zu Gewerkschaften, Parteien oder ethnischer Volksgruppen, spielt die Mitarbeiteranzahl keine Rolle.
Geben Sie den Datenschutz Ihres Unternehmens in erfahrene und neutrale Hände: Ein externer Datenschutzbeauftragter (TÜV – zertifiziert), der F.H.S. Data-Forensic GmbH & Co. KG in Straubing verfügt über umfassendes Fachwissen, das individuell für die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens eingesetzt werden kann. Und er ist als externe Stelle neutral, was seine Glaubwürdigkeit rund um die Erhebung und den Schutz der Daten festigt und für einen unvoreingenommenen Blick von außen auf das jeweilige Unternehmen sorgt.
Sie benötigen einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten?
Haben Sie Fragen rund um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen oder die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten? Dann rufen Sie unsere Experten bei der F.H.S. Data-Forensic GmbH & Co. KG in Straubing gerne an.
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